Kostenfreie Ersteinschätzung
Fachanwälte für Verkehrs- und Medizinrecht
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Juristische Beratung bei Arbeitsunfällen
Wann ist das Recht auf Ihrer Seite?
Ein Arbeitsunfall hat nicht selten zur Folge, dass der Mitarbeiter für eine gewisse Zeit arbeitsunfähig wird und dadurch seine berufliche Zukunft in Gefahr sieht. Um zumindest eine finanzielle Absicherung zu schaffen, folgt auf einen Arbeitsunfall in der Regel eine Entschädigung durch die Berufsgenossenschaft in Form des sogenannten Verletztengeldes. Einen Anspruch auf Schmerzensgeld beim Arbeitgeber können Sie allerdings nur in Ausnahmefällen geltend machen. Gerne beraten wir Sie hierzu in einem kostenfreien Erstgespräch!
Lassen Sie sich unverbindlich zu Ihren rechtlichen Optionen beraten:
Tel.: 0431 - 386 701 80
Rechtliche Besonderheiten bei einem Wegeunfall
Grundsätzlich ist Schmerzensgeld bei einem Arbeitsunfall eher nicht zu erwarten. Eine Ausnahme bildet der sogenannte Wegeunfall, denn die Fahrt zur Arbeit und zurück ist durchaus versichert. Ein entsprechendes Szenario liegt vor, wenn Sie auf dem Weg zur Arbeit einen Unfall, z.B. durch den Zusammenstoß mit einem anderen Auto, erleiden. Trägt der Verursacher des Unfalls nachweislich Schuld an der Kollision, kann dies in der Tat eine rechtswirksame Forderung von Schmerzensgeld bei der Berufsgenossenschaft nach sich ziehen. Ob Sie einen Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung haben, klären wir gerne in einer ausführlichen Beratung mit Ihnen.
Sie benötigen einen Rechtsbeistand für Arbeitsunfälle? Wir stehen Ihnen in einer kostenlosen Erstberatung zur Seite:
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