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Fachanwälte für Verkehrs- und Medizinrecht
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Arzthaftung bei Aufklärungsfehlern
Wir beraten Sie bundesweit zu Ihren Rechten
Es zählt nicht nur zur Sorgfaltspflicht eines Arztes, die Behandlung nach anerkannten medizinischen Standards durchzuführen, sondern auch, den Patienten vor der Einwilligung ordnungsgemäß aufzuklären. Das bedeutet: Der Patient muss vor dem Eingriff über
- die Diagnose seiner Krankheit,
- die Behandlung,
- mögliche Alternativen und
- die Risiken aufgeklärt werden.
Wie umfangreich dieses Gespräch sein muss, hängt davon ab, wie dringend und riskant der Eingriff ist. Wir von BQ-Rechtsanwälte als Fachanwälte für Medizinrecht beraten Sie gerne ausführlich.
Ihr Arzt hat seine Aufklärungspflicht verletzt? Kontaktieren Sie uns unverbindlich:
Tel.: 0431 - 386 701 80
Der Arzt in der Beweispflicht
Müssen bei einem Behandlungsfehler Sie als Patient einen Nachweis für die Kausalität erbringen, so ist dies bei der Aufklärungspflicht der umgekehrte Fall: Der Arzt muss beweisen, dass er den Patienten vor dem Eingriff mündlich aufgeklärt hat. Allein die Unterschrift des Patienten auf dem Aufklärungsbogen ist hierfür nicht ausreichend, denn dieser ersetzt nicht das mündliche Gespräch. Sind Sie von einem Aufklärungsfehler betroffen und möchten hierfür eine Entschädigung einfordern, unterstützen wir Sie mit anwaltlichem Rat.
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