Bereits die Berechnung des Erwerbsschadens eines Arbeitnehmers nach einem Unfallereignis stellt für viele Anwälte ein großes Problem dar. Handelt es sich bei dem Geschädigten dann auch noch um einen Selbständigen, sind die Berechnungen ohne eine enge Zusammenarbeit mit dem jeweiligen Steuerberater kaum umsetzbar. Zudem gibt es viele Spezialprobleme, wie Einkommenssteuernachteile, oder Besonderheiten bei der Berechnung eines Erwerbsschadens für Kinder, Schüler, Azubis und Studenten, die bei der Berechnung des Erwerbsschadens zwingend berücksichtigt werden müssen. Lassen Sie sich hierbei unbedingt durch versierte Experten unterstützen.
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