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Fachanwälte für Verkehrs- und Medizinrecht


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Rechtliche Unterstützung nach einem Kinderunfall
Wir wissen Rat und spenden Kraft

Liegt ein Kind nach einem Verkehrsunfall verletzt im Krankenhaus, ist das für die ganze Familie eine schwere Belastung. Oft ist über Wochen und Monate hinweg ungewiss, ob das Kind bleibende Schäden davontragen wird. Die Eltern sorgen sich nicht nur um die Gesundheit, sondern auch um die berufliche Zukunft ihres Kindes. In dieser schweren Zeit dürfen dennoch die rechtlichen Ansprüche der Familie nicht außer Acht gelassen werden. Wir von BQ-Rechtsanwälte geben Ihnen und Ihrem Kind durch einen einfühlsamen und fachkundigen Rechtsbeistand die Sicherheit, dass der Schaden angemessen reguliert wird.

Besonderheiten bei Kinderunfällen ergeben sich in folgenden Bereichen:

Mitverschulden:
Gilt bei Kindern von bis zu 7 Jahren nicht, selbst bei objektiv fehlerhaftem Verhalten.

Schadensersatz:
Kann für die familiäre Betreuung geltend gemacht werden.

Schmerzensgeld:
Steht Kindern in höherer Summe zu als Erwachsenen.

Erwerbsschaden:
Steht Kindern zu, auch wenn sie nicht berufstätig werden können.

Haushaltsführungsschaden:
Kann bei Kindern ab dem 14. Lebensjahr geltend gemacht werden.

Vorbehalte:
Es müssen Zukunftsschadensvorbehalte für das verletzte Kind formuliert werden.

Wir stehen Ihnen zur Seite. Kontaktieren Sie uns unverbindlich unter:
Tel.: 0431 - 386 701 80

Schadensersatz geltend machen

Kinderunfälle bringen einige rechtliche Besonderheiten mit sich. So kann einem Kind bis zum 7. Lebensjahr kein Mitverschulden auf eigene Schadensersatzansprüche angerechnet werden – selbst, wenn dieses sich objektiv betrachtet im Straßenverkehr falsch verhalten hat. Auch die familiäre Betreuung sowohl des verletzten Kindes als auch der unverletzten Geschwister muss in die Schadensposition einbezogen werden. Diese und weitere Rechtsfragen klären unsere erfahrenen Rechtsanwälte für Sie ab, um Sie bestmöglich zu entlasten und Ihre Schmerzensgeldansprüche durchzusetzen.

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