Kostenfreie Ersteinschätzung
Fachanwälte für Verkehrs- und Medizinrecht
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Juristischer Rat bei Urlaubsunfällen
Wir vertreten Sie bundesweit bei Personenschäden
Strand oder Berge, Entspannung oder Action: Der Urlaub ist für viele Menschen die schönste Zeit des Jahres. Trotzdem kommt es immer wieder zu Unfällen, die den Aufenthalt in der Ferne zu einem abrupten Ende bringen. Damit Sie im Ernstfall auf der sicheren Seite sind und die Rechtslage überblicken können, sollten Sie bei einem Unfall frühzeitig rechtlichen Beistand aufsuchen. Wir von BQ-Rechtsanwälte stehen Ihnen gerne für eine kostenfreie Erstberatung zur Verfügung.
Wir sind da, wenn Sie juristische Unterstützung brauchen. Rufen Sie uns unverbindlich an:
Tel.: 0431 - 386 701 80
Ihre Rechtsansprüche bei einem Skiunfall
Zwar steht der Spaß auf der Piste im Vordergrund, doch kommt es trotzdem jedes Jahr zu einer Vielzahl an Zusammenstößen mit Verletzten. Es handelt sich dabei um einen Personenschaden, bei dem Folgeschäden mit in die Schadensregulierung einfließen. Um Schmerzensgeld, Erwerbsschäden, vermehrte Bedürfnisse und weitere Schadenspositionen angemessen zu regulieren, sind wir von BQ-Rechtsanwälte an Ihrer Seite.
Ihre Rechtsansprüche bei Kreuzfahrtunfällen
Schwimmende Luxushotels stehen bei vielen Menschen ganz weit oben auf der Liste der schönsten Urlaube. Doch eine Reise mit dem Kreuzfahrtschiff ist nicht ungefährlich, denn auf dem offenen Meer besteht immer das Risiko einer Kollision oder eines technischen Fehlers mit fatalen Folgen. Kommt es zu einem Personenschaden, haftet der Beförderer, da dieser im Rahmen der Verkehrssicherungspflichten für die Sicherheit der Passagiere verantwortlich ist. Kontaktieren Sie schnellstmöglich unsere Kanzlei, wenn Sie einen Unfall mit einem Kreuzfahrtschiff hatten. Wir beraten Sie im Erstgespräch kostenlos und unverbindlich.
Nehmen Sie Kontakt auf, um Ihre rechtlichen Optionen in einer kostenlosen Erstberatung zu besprechen:
Tel.: 0431 - 386 701 80