Kostenfreie Ersteinschätzung
Fachanwälte für Verkehrs- und Medizinrecht
Teamarbeit – weil Ergebnisse zählen!
Erwerbsschaden exakt berechnen
Unterstützung durch versierte Fachanwälte
Sie sind Opfer eines ärztlichen Behandlungsfehlers oder eines Verkehrsunfalls geworden und können nun Ihrer Arbeit nicht mehr wie gewohnt nachgehen? Für die Dauer der Arbeitsunfähigkeit entsteht Ihnen ein sogenannter Erwerbsschaden. Lassen Sie diesen nicht auf sich sitzen und nutzen Sie die Expertise eines echten Spezialistenteams! Unsere erfahrenen Rechtsanwälte für Erwerbsschäden unterstützen sowohl Angestellte als auch Selbstständige. Wenn nötig, ziehen wir einen Steuerberater hinzu, um die genaue Höhe der Entschädigung zu berechnen.
Erwerbsschäden können bei verschiedenen Personengruppen auftreten:
- Arbeitnehmer
- Selbstständige
- Studenten
- Azubis
- Schüler
- Kinder
Wir beraten Sie bundesweit. Nehmen Sie unverbindlich Kontakt auf:
Tel.: 0431 - 386 701 80
Wie berechnet sich die Schadenshöhe?
Die Höhe des Erwerbsschadens ergibt sich aus der Differenz zwischen Hätte-Verdienst und Ist-Verdienst. Hinzu kommen viele weitere Faktoren und Ersatzleistungen, die bei der Berechnung der Schadenshöhe berücksichtigt werden müssen. Beispielsweise muss der Versicherer gesondert die von der geschädigten Person zu entrichtende Einkommenssteuer erstatten. Um Fehlbeträge bei der Schadensregulierung zu vermeiden, sollten Sie unbedingt einen Anwalt für Erwerbsschäden aufsuchen. In unserer Kanzlei finden Sie Gehör und Antworten auf Ihre Rechtsfragen durch Fachanwälte für Verkehrs- und Medizinrecht.
Sie wünschen eine kostenlose Erstberatung? Wir sind für Sie da:
Tel.: 0431 - 386 701 80