Kostenfreie Ersteinschätzung


Fachanwälte für Verkehrs- und Medizinrecht


Teamarbeit – weil Ergebnisse zählen!

Schadensposition richtig berechnen
Mit einem Team aus Fachanwälten das Maximum erreichen

Sie sind infolge eines Unfalls oder eines ärztlichen Behandlungsfehlers nicht mehr in der Lage, für sich selbst zu sorgen, und müssen eine Haushaltshilfe engagieren? Unterschätzen Sie nicht Ihre Schadensposition und seien Sie bei der Schmerzensgeldforderung nicht nachlässig! Wenden Sie sich frühzeitig an einen Experten, um die Kosten für den Haushaltsführungsschaden beim Schädiger einzufordern. Die Höhe liegt meist sogar über dem Schmerzensgeldanspruch und kann mit anwaltlicher Unterstützung berechnet und durchgesetzt werden. Ziehen Sie unsere Kanzlei zurate, um Ihren entstandenen Schaden angemessen auszugleichen.

Wir sorgen dafür, dass Sie erlittene Einbußen ersetzt bekommen:

Wir holen, was Ihnen zusteht! Melden Sie sich für eine unverbindliche Rücksprache bei uns.
Tel.: 0431 - 386 701 80

Wie berechnet sich der Haushaltsführungsschaden?

Rechtlich wird der Haushaltsführungsschaden nach § 287 ZPO (Zivilprozessordnung) geschätzt. Grundlage hierfür bilden Angaben des Geschädigten, wie der Haushalt vor dem Unfall geführt wurde und wie viel Zeit für welche Tätigkeiten aufgewendet wurde. Dem werden die Aufgaben gegenübergestellt, die die verletzte Person nun nicht mehr selbstständig erledigen kann. Wir von BQ-Rechtsanwälte sind mit der Rechtssprechung zum Haushaltsführungsschaden bestens vertraut und setzen uns bundesweit dafür ein, dass Sie eine finanzielle Entschädigung erhalten, die an Ihre gesundheitliche Situation angepasst ist.

Wir hören uns in Ruhe an, was Sie zu sagen haben. Kontaktieren Sie uns für ein kostenloses Erstgespräch:
Tel.: 0431 - 386 701 80